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25. August 2008 von dk
Eine todsichere Geldanlage bietet die Stadt Lübeck: Link.
25. August 2008 von dk
Eine todsichere Geldanlage bietet die Stadt Lübeck: Link.
18. August 2008 von dk
Wenn auch nur die Hälfte der Behauptungen, die nach diesem Spiegel-Bericht im Raume stehen, wahr sein sollten, dann schreibe ich persönlich die Strafanzeige gegen die betroffenen MdBs. Und wenn ich den Straftatbestand der Dreistigkeit gegenüber dem Deutschen Volk erfinden muss.
Ein wenig zur Einstimmung:
Vor Reiseantritt habe Krüger “wiederholt” darauf hingewiesen, “dass das Programm bitte nicht mit inhaltlichen Terminen zu überfrachten sei und genug Zeit zur freien Verfügung bleiben möge”
“Wir brauchen einen Neger, der den Rollstuhl schiebt.”
Ich bin für die Einführung eines Feldes “Die Wahlvorschläge sind nicht mit gesundem Menschenverstand erklärbar” auf dem nächsten Stimmzettel zur Bundestagswahl.
18. August 2008 von dk
Wer trinkt, der zahlt: mit dieser – nicht neuen – Idee liebäugelt die Polizei in NRW. Nach dem Vorbild in Hessen sollen betrunkene Randalierer künftig zur Kasse gebeten werden, wenn sie einen Polizeieinsatz auslösen.
Wer sich nicht mit Anstand besaufen kann, sollte für die Nacht in der Gewahrsamszelle auch bezahlen. [Quelle: Rainer Wendt via der Westen]
Gespannt wäre ich auf die Frage, ob ein “volles Haus”, d.h. mehrere besetzte Ausnüchterungszellen, nicht zu einem Mengenrabatt führen müsste.
18. August 2008 von dk
Bereits an dieser Stelle wurde auf den aktuellen Beitragswettbewerb des “Humboldt Forum Recht” hingewiesen. Noch bis zum 31.10.2008 ist Zeit, sich mit einem Beitrag zum Thema “Recht in Zeiten des Terrors” zu beteiligen. Link.
18. August 2008 von dk
Marcel F. (27) aus Hürth war arbeitslos, als er auf eine tolle “Geschäftsidee” kam. Handel mit “Magic Mushrooms”. [...] Das überzeugte das Arbeitsamt. Marcel gründete eine “Ich AG” und bekam 7200 € Existenzgründungszuschuss. [Quelle: Express]
Das kann auch nur in Köln Brühl passieren. Im Ergebnis muss Marcel das Geld nicht zurückzahlen – und die Pilze hat wohl eh mittlerweile die Polizei.
15. August 2008 von dk
Ein Artikel bei SPON widmete sich bereits vor einigen Tagen – einmal mehr – mit der Juristenausbildung. Die Art und Weise der Auseinandersetzung ist von, sagen wir mal, minderer Qualität. In zwei Absätzen lassen sich die Autoren dazu hinreißen, vermeintlich eigene Ansätze zu präsentieren.
Andererseits gibt es auch Probleme, die sich durch eine Reform lösen ließen. Viele Studenten realisieren heute zu spät, dass sie nicht das Zeug zum erfolgreichen Rechtsanwalt und schon gar nicht zum Staatsanwalt oder Richter haben. Denen könnte ein Abschluss wie der Bachelor schon früh klarmachen, dass sie sich besser in einer anderen Branche umsehen sollten. [Quelle: SPON]
Bitte nicht täuschen lassen: der Rest des Artikels ist ähnlich gestrickt. Die Autoren haben offenbar nicht das Zeug zu anständigen Journalisten. Leider haben sie es bisher noch nicht gemerkt. Liegt wohl am Abschluss.
Als Tipp am Ende: wenn schon die BLS als leuchtendes Beispiel der “modernen Ausbildung” gelobt wird, sollte man wenigstens die Mühe aufbringen, sich ein wenig zu informieren. Denn der LL.B. ist auch in Hamburg nur Beiwerk.
Die juristische Ausbildung an der Bucerius Law School hat ein doppeltes Ziel: Zum einen führt sie nach zehn Trimestern zum akademischen Titel des (akkreditierten) Bachelor of Laws (LL.B.), der den Studierenden von der Hochschule auf Basis ihrer Studienleistungen während des gesamten Studiums verliehen wird. [Quelle: BLS]
Es wäre schön, wenn man den Juristen selbst die Diskussion um die Reform ihrer Ausbildung überließe.
11. August 2008 von dk
Guten Abend. Wir sind jetzt ein Raucherclub. Sie müssen Mitglied werden.
Will ich aber nicht.
Dann müssen Sie sich nach draußen setzen.
Irgendwie habe ich das Gefühl, ich werde zu gut geschützt. Ein wenig Qualm macht mir nämlich nichts. Auf der Straße sitzen dagegen schon. Also ins Uerige. Wenn man da mies behandelt wird, kann man sich wenigstens einreden, es hätte Kultfaktor.
11. August 2008 von dk
Es gibt in Deutschland ein Preisangabegesetz (PAngG) nebst Verordnung (PAngV). Darin wird geregelt, wer wann wo in welcher Art und Weise was wie und womit auszeichnen muss. Verstöße gegen die PAngV stellen regelmäßig einerseits eine Ordnungswidrigkeit (§ 10 PAngV), andererseits auch einen Wettbewerbsverstoß (§§ 3, 4 Nr. 11 UWG) dar.
Eine ziemlich perfide Masche etwa nutzt ein großer deutscher Unterhaltungselektronikmarkt, der unter anderem DVDs verkauft. Diese werden auf der Verkaufsfläche in einem Ständer angeboten, in dem die Ware sortiert und getrennt voneinander liegt. Über dem Ständer weist ein Pappaufsteller auf den aktuellen Prospekt hin, der bestimmte Titel für bestimmte Preise bewirbt. Unter dem jeweiligen Aufsteller (“EUR 4,50″, “EUR 5,50″ etc.) liegen die jeweiligen Titel. Preisausgezeichnet, wie es sich gehört. Zwischen den DVDs liegen aber auch noch andere DVDs, die im üblichen Marktpreis den Angebotsfilmen entsprechen würden. Diese Filme sind allesamt nicht ausgezeichnet. Weder einzeln, noch auf andere Art und Weise.
Wäre dieser Verstoß gegen § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV isoliert nur eine Lappalie, bekommt er zusammen mit der Drapierung der nicht ausgezeichneten Artikel zwischen der Angebotsware einen ganz schalen Beigeschmack. Ginge man davon aus, die nicht ausgezeichnete Ware würde so viel kosten wie die Ware, die um sie herum liegt (und von gleicher Art ist), dann müsste man erst an der total überfüllten Kasse unter dem Druck der Hektik entscheiden, die “teure” DVD doch nicht zu nehmen. Und ein Großteil der Kunden würde sich in dieser Situaltion wohl eher davon leiten lassen, dass
Nicht umsonst findet man ein solches Gebahren in der sogenannten UCP-RL (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, RL 2005/29/EG) sanktioniert:
(1) Eine Geschäftspraxis gilt als irreführend, wenn sie falsche Angaben enthält und somit unwahr ist oder wenn sie in irgendeiner Weise, einschließlich sämtlicher Umstände ihrer Präsentation, selbst mit sachlich richtigen Angaben den Durchschnittsverbraucher in Bezug auf einen oder mehrere der nachstehend aufgeführten Punkte täuscht oder ihn zu täuschen geeignet ist und ihn in jedem Fall tatsächlich oder voraussichtlich zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst, die er ansonsten nicht getroffen hätte:
d) der Preis, die Art der Preisberechnung oder das Vorhandensein eines besonderer Preisvorteils; [Quelle: Artikel 6 RL 2005/29/EG]
Übrigens muss man quer durch den Laden laufen, um endlich einen Verkäufer finden zu können, dessen Warenerfassungs- und -verwaltungsprogramm den korrekten Preis auslesen kann. Der war für die DVD, die mich interessiert hätte, doppelt so hoch wie suggeriert. Gut, dass ich gefragt habe. Aber ich bin ja auch nicht blöd.
11. August 2008 von dk
Das Aldi-Paket kommt. Oder der Post-Aldi. Oder so: Link.
Burda-Chefin und StudiVZ-Boss Christiane zu Salm stand der FAS Rede und Antwort auf die Frage aller Fragen: wie kann man im Netz mit Inhalten Geld verdienen?
Wie bringen Sie die Profite dann zum Sprudeln?
Indem wir Commerce, Inhalt und Monetarisierung zusammenbringen. Im Hause Burda bauen wir die Vermarktungsplattform der Zukunft. Wir bündeln so Zielgruppen, verknüpfen Print, Online-Auftritt und E-Commerce. Wer dann auf die Homepage von “Elle” klickt, kann vielleicht eine Designertasche kaufen. Oder bei “Meine Familie & ich” Tischdekoration und Küchengeräte bis hin zur Bratpfanne. [Quelle: FAS]
Also das, was die bloggenden Anwaltskollegen die ganze Zeit schon machen: Content generieren, Qualifikation transportieren, Identität schaffen und spätestens im Impressum die Büronummer für den ratsuchenden Leser. Perfekte Vernetzung von Commerce, Inhalt und Monetarisierung.