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Mir fehlen…

… ziemlich genau 2.799,00 EUR. (Leider kann mir da weder ein Befreiphone noch der Kollege Udo Vetter mit seinem lawblog weiterhelfen). Autsch.

Ein ganz besonderer Geburtstagsgruß

Er ist einer der Geister, die man als Bonner Student kennengelernt hat – in der Vorlesung, wenn gestandene Professoren ehrfurchtsvoll von ihm sprachen, in der Hausarbeitenzeit, wenn man das Standardwerk zitierte und ab und an in natura im Seminar. “Bürgerliches Recht- Allgemeiner Teil” ist der Titel eines der eindrucksvollsten juristischen Lehrbücher, eine dreibändige Referenz im Zivilrecht. Sein Autor wird heute 100 Jahre alt – Werner Flume als das personifizierte Recht wurde am 12. September 1908 in Kamen geboren.

Herzog’s back

Wie weiland Arnie meldet sich Roman Herzog heute in der FAZ zurück.

Die beschriebenen Fälle zeigen, dass der EuGH zentrale Grundsätze der abendländischen richterlichen Rechtsauslegung bewusst und systematisch ignoriert, Entscheidungen unsauber begründet, den Willen des Gesetzgebers übergeht oder gar in sein Gegenteil verkehrt und Rechtsgrundsätze erfindet, die er dann bei späteren Entscheidungen wieder zugrunde legen kann. [Quelle: FAZ vom 08.09.08, S. 8]

Wo wäre das wohl auf der Notenskala einzuordnen?

Den Artikel unter der Überschrift “Stoppt den Eropäischen Gerichtshof” dürfte es die Tage auf faz.net im Volltext geben.

Nachtrag: der Artikel ist nur kostenpflichtig erhältlich.

Montagslink

Ärgerlich ist es, wenn z.B. ein großer Kabeldienstleister nervt und im Gegenzug dem Kunden (oder Nichtkunden…) offiziell nur kostenpflichtige Rufnummern anbietet. Abhilfe schafft diese Auskunft, die brav Alternativnummern im herkömmlichen Festnetz ausspuckt: Link.

Montagslink

Die wichtigsten Gesetzesänderungen zum 1. September im Überblick: Link.

Ältere Herrschaften fahren gerne mit der Bahn. Das ist nicht so anstrengend wie mit dem Auto, geselliger und überhaupt bequemer. Ältere Herrschaften kaufen ihren Fahrschein gerne am Schalter. Der nette Schalterbeamte hilft gerne weiter und drängt nicht zur Eile. Ältere Herrschaften kaufen ihre Fahrscheine selten im Internet. Nutzen sie das Medium, so wollen sie selten ihre Bankdaten weitergeben. Ältere Herrschaften sind oft mit der Bedienung des Fahrkartenautomaten überfordert. Weil diese – anderslautenden Aussagen zum Trotz – kompliziert und die Bedienung des drucksensitiven Bildschirms mit dem winzigen roten Punkt nicht unbedingt auf die Bedürfnisse Älterer zugeschnitten ist.

Ältere Herrschaften zahlen deshalb bald drauf. Bei der Bahn. Denn die will die Nutzung von Schalter und auch Telefon beim Ticketkauf teuerer machen.

Das Recht wird wohl nicht weiterhelfen; AGG und Co. haben hier nichts zu suchen, eine unwirksame Vertragsstrafe wird es auch nicht sein – man müßte schon tiefer graben. Zu fragen wäre dann etwa, wer die Kosten für den Nachweis der Behinderung trägt, die zur Aufschlagbefreiung führen *kann*. Das wäre möglicherweise ein Ansatzpunkt.

Man muss ja nicht im Sozialismus leben. Aber manchmal wünscht man sich von den Unternehmen, die mit Steuergeldern großgeworden sind, dass sie zumindest denjenigen Steuerzahlern gegenüber ein wenig Anstand bewahren, deren Geld sie an die Börse bringen.

Schmerzensgeld für Unis

Die SPD hat – noch etwas unbeholfen ob ihrer Wurzeln – einen Vorschlag für die Hochschullandschaft gemacht, der etwas “merkwürdig” ist. Studenten sollen bei schlechten Lernverhältnissen Schmerzensgeld bekommen, Professoren mit Anwesenheitspflichten an ihren Schreibtisch gekettet werden. Oder, um in der Sprache der “neuen Mitte” zu reden: fehlt der Eventcharakter, muss nachgebessert werden.

Wie wäre es dann andersherum -  Schmerzensgeld für unterirdische Leistungen? Für die Korrektur von Klausuren, deren Satzkonstruktionen einem achtjährigen Migranten Tränen in die Augen jagen? Oder für Vorlesungen, in denen Studenten sitzen, weil es netter ist, sich dort zu unterhalten als auf dem Flur?

Gut zu wissen, dass die Freiheit von Lehre und Forschung zumindest den Amoklauf mit der zwangsweisen Umsetzung des (nichtvorhandenen) vierzig-Wochenstunden-Lehrdeputats entgegensteht. Gespannt darf man sein, mit welchem Maßstab und Personal das Schmerzensgeld ermittelt werden soll. Zumindest zeigt der Vorschlag, dass auf dem Bildungssektor tatsächlich dringender Handlungsbedarf besteht. Zunächst mal im Bereich der Legislative.

Anschlag in Kundus: Nachschlag

Etwas bedrückend ist die Tatsache, wenn Soldaten Anschlagsopfer werden, die aus einer Einheit stammen, die einem nicht unbekannt ist. Diesmal das FschJBtl 263 aus Zweibrücken. Man mag erzählen was man will, die konkrete Gefahr für Leib und Leben von Bekannten und Freunden drückt ein wenig intensiver aufs Gemüt als die abstrakte Gefahr für Einwohner und ausländische Streitkräfte in Afghanistan allgemein.

Wenn man die Nachrichten zum Anschlag liest, stutzt man; der

besonders geschützter Geländewagen vom Typ Wolf [Quelle: bundeswehr.de]

zaubert eher ein resigniertes Mundzucken ins Gesicht als ein Erstaunen ob der Folgen des Anschlags. Ein so gepimpter Wolf ist weder gegen Minen noch Sprengfallen ausreichend geschützt. Das sind aber die Dingos, die nach wie vor in viel zu geringer Zahl vorhanden sind. Und – ach ja – auch nicht das gute Verhältnis zur Zivilbevölkerung zulassen. Cabriofahren ist halt cooler. Fährt seit Kennedy eigentlich ein US-Präsident noch oben offen?

Den Soldaten ist kein Vorwurf zu machen. Selbst § 17 Abs. 4 SG (Pflicht zur Gesunderhaltung) begründet kein Dienstvergehen. Wegsprengenlassen ist nicht schuldhafte Selbstgefährdung, selbst in Afghanistan nicht. Vorwürfe darf man aber ruhig machen, wie auch Robbe wohl unterschwellig zu erkennen gibt, bloß nicht den Soldaten vor Ort:

Die Soldaten wissen um die großen Gefahren und erwarten zu Recht, dass sie optimal ausgerüstet werden. In Afghanistan steht grundsätzlich die Ausrüstung zur Verfügung, die benötigt wird. [Quelle: Reinhold Robbe via PNP]

Dingos als Mittel der Wahl etwa gibt es in Afghanistan. Aber dennoch werden Patrouillen nach wie vor in Wölfen gefahren. Wie seinerzeit in Ex-Jugoslawien darf die Truppe die Folgen von Finanzquerelen im Vorfeld ausbaden. Denn jede Neuanschaffung oder Neuausstattung fordert – nach langwierigen Prozessen schon im Bereich des BMVg – ein zähes Ringen in der Politik. Das falsche Signal – der Abzug von Sicherungskräften aus dem Raum Kundus, der erst auf Drängen der Kommandeure vor Ort korrigiert wurde – ist angekommen. Bei den Taliban.

Leider hat aber weder in der Bevölkerung und Presse (die Berichterstattung ist am Tag nach dem Anschlag zumindest aus den “schnellen” Medien schon wieder fast verschwunden) noch der Politik eine deutliche Reaktion eingesetz. Der Dienstherr muss sich langsam aber sicher fragen lassen, ob er seiner Fürsorgepflicht überhaupt noch nachkommt. Stimmen die Berichte der RP, hat man künftig nicht nur mit dem Feind von Außen zu kämpfen, sondern auch noch mit dem Unterqualifizierten (der eingestellt wird, um die Quote dennoch zu erfüllen) in den eigenen Reihen.

Auswahlverschulden

Im Foyer der Juristischen Fakultät ist seit einiger Zeit eine Sitzgruppe installiert, damit kreative Studenten nicht weiter Tische als Sitzgelegenheiten heranzaubern. Die Sitzgruppe erfreut sich auch großer Beliebtheit (steht sie doch in Schlagweite zum Kaffeeautomat). So auch heute, wo ein herausragender Vertreter seiner Art, ein männlicher Jurastudent im fortgeschrittenen Semester mit Ambitionen, eine junge und sehr blonde Studentin der schönen Künste (vulgo Rechtswissenschaften) zu beeindrucken versuchte. Und weil die Stories über Papas dickes Auto (ein BMW, mit dem der Bruder schon mal in zwei Stunden in Heidelberg war) und Fußballspiel am Wochenende nicht den erhofften Erfolg brachten, packte der ambitionierte Jurastudent (TM) halt Geschichten aus dem Arbeitsleben aus. So wie das auch jeder Blawger tut. Und der ambitionierte Student hat eine Menge zu erzählen, ist er doch Praktikant in einer größeren Kanzlei. Nur achtet der Blawger peinlich genau darauf, nicht mit dem Standesrecht oder anderen Berufspflichten ins Gehege zu geraten. Da man im Studium aber weder etwas von der BRAO (etwa § 43a BRAO) hört noch – als Jurist – die nötige Sorgfalt beim Lesen von Verträgen und anderen Schriftstücken aufbringt (etwa der Verschwiegenheitsverpflichtung), obwohl man sie bereitwillig unterzeichnet, durfte die junge und sehr blonde Studentin und alle anderen anwesenden oder vorbeieilenden Gestalten lauschen, wer alles Mandant in welcher Sache bei “seiner” Kanzlei sei. Und das wegen einer dieser Sachen seit zwei Wochen rund um die Uhr gearbeitet werden müsse, weil die Schriftsätze fertig werden müssten.

Wobei man sich fragen darf, woher der Praktikant das alles weiß. Vermutlich vom Zusammentackern der Schriftsätze. Sein Arbeitgeber muss sich in jedem Fall die Frage stellen, ob dies nicht schon eine zu anspruchsvolle Tätigkeit ist. Die Exkulpation im Fall des § 831 BGB dürfte aber angesichts der offenkundigen Ungeeignetheit im Zweifelsfall nicht greifen.

Wenigstens die sehr blonde Studentin war beeindruckt. Und meine Kaffeepause unterhaltsam. Danke.

Batman für Juristen

Über “Batman – The Dark Knight” wurde schon viel geschrieben und vor allem viel Gutes. Sicher ist es Geschmacksfrage, ob einem dieser düster-ernste Film gefällt, der das schafft. woran Spider-Man im dritten Teil gescheitert ist, nämlich die stets nagenden Zweifel des Superhelden an seiner richtigen Rolle in der Gesellschaft, die ihn zugleich verehrt und verteufelt. Und tatsächlich ist die schauspielerische Leistung von Heath Ledger etwas beängstigend, so abgrundtief authentisch böse hat man bisher selten einen Superschurken erleben dürfen. Trotz Überlänge zeigt der Film kaum Längen, die Story ist dicht gewebt und – mit Abzügen in der B-Note – auch stimmig. Und an einigen Stellen äußerst lustig.

Aber das interessiert Juristen ja nicht. Spaß kann das gemeine Volk haben. Der Jurist hat nämlich große Magenschmerzen. Was Nolan da auf die Leinwand zaubert, ist nichts als die unterschwellige Botschaft des deus ex machina im Strafverfahren, des Happy End für die Staatsanwaltschaft. Wenn man nicht mehr weiterkommt, holt man sich einen Kaffee und lässt Batman den Schurken im Verhörzimmer weichprügeln. Was in den USA zu einem Beweisverwertungsverbot führt (fruit of the poison tree), funktioniert in Deutschland tadellos – die gewonnenen Beweise unterliegen nicht dem Beweisverwertungsverbot des § 136a StPO. Das nur am Rande.

Batman ist ein personifiziertes Guantanamo. Rechtsbruch kann so lange hingenommen werden, wie die Richtung stimmt. Und im Zweifel habe ich einen Sündenbock, der nicht einmal aus den eigenen Reihen kommt. Diese Art der Problemlösung ist in Film und Realität die moralische Antwort auf die Herausforderung durch eine asymmetrische Bedrohung. Und alle machen mit. Selbst das leuchtende Gewissen in Form von Morgan Freeman.

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