Der praktische Fall, etwas anders
14. September 2008 von dk
Sex and crime – warum darf eine Hausarbeit eigentlich nicht auch mal abseits “normalverdorbener” Pfade spielen? Deshalb habe ich einfach mal einen nicht ganz ernstgemeinten Vorschlag zusammengebastelt.
Manni Moosmacher (M) ist stolzer Besitzer eines Saunaclubs nebst Begleitservice in Düsseldorf. Die Geschäfte laufen gut, deshalb beschließt M, sein Dienstleistungsangebot zu erweitern. Deshalb gründet er am 01.01.2007 die “Manni Erotikfilm Produktions GmbH” (P), deren einziger Gesellschafter und Geschäftsführer er selbst ist. Aufgabe der P ist es, freizügige Filme zu produzieren, worunter neben den eigentlichen Dreh- und Schneidearbeiten auch die Geldbeschaffung und das Darstellercasting fallen. Eine weitere Gesellschaft, die “Manni Erotikfilm Vertrieb und Verleih GmbH” (V) (ebenfalls am 01.01.2007 gegründet), kümmert sich um Vertrieb und Vermarktung der produzierten Filme. Auch hier ist M alleiniger Gesellschafter, Geschäftsführerin ist aber seine alte Flamme Klara Kannix (K), die M jeden Wunsch von den Augen abliest. Zu viel mehr ist sie nicht in der Lage, M plant, sämtliche Schreiben mit einer perfekt nachgemachten Unterschrift der K zu unterzeichnen. Um K ruhig zu stellen, hat M ihr am 20.03.2007 ihren Reisepass abgenommen, wobei er wußte, dass K nun denkt, sie halte sich – obwohl sie Deutsche von Geburt ist – illegal in Deutschland auf. Als K in einem Anfall von rasender Eifersucht im Mai 2007 drohte, die “ganze Machenschaft” der Polizei zu melden, hatte M nur gelacht und gesagt, sie möge gerne zur Polizei gehen. Er wisse schon, wer dann im Gefängnis wegen illegalen Aufenthalts landen würde. So einer Person wie K glaube man eh kein Wort. Seither ist K ihrem Schicksal ergeben und kümmert sich gar nicht mehr um die Geschäfte der V.
Der erste Film der P soll ein Kassenschlager werden. M hat sich nämlich ein wenig bei den Kosten für Anschaffung und Unterhalt des wunderschönen Champagnerwhirlpools verschätzt, den er auf dem Briefpapier der V mit der Unterschrift der K beim örtlichen Whirlpoolhändler Addi Abfluss (A) bestellt hat. Als er den Pool per Fax am 15.08.2007 kaufte, wußte M zwar, dass das Geschäftskonto der V vollkommen leergeräumt ist, ging aber davon aus, dass die kommenden Einnahmen für die Finanzierung des Pools schon reichen würden. Nicht bedacht hatte M aber, dass der Champagner für den Pool auch ein wenig Geld kostet. Und da M keinesfalls auf die tägliche Runde im Pool verzichten will, muss endlich Geld in der Kasse klingeln.
Unter diesen düsteren Vorzeichen grübelt M nun, welcher Film die ganze Misere beenden könnte. Aus seinem Bekanntenkreis erfährt er, dass das Alter der Darstellerinnen entscheidenden Einfluss auf den Absatz des geplanten Films hat. “Blutjunge Schulmädchen” ist nach kurzer Überlegung der Arbeitstitel und M fängt mit dem Casting an. Um Geld zu sparen, ist M nicht nur Kameramann und Toningenieur, sondern auch Regisseur des Films. Und er übernimmt das Casting der Darstellerinnen. Schnell merkt M, dass – entgegen seiner Erwartung – Darstellerinnen im Schulmädchenalter rar sind. Schließlich unterschreiben am 01.09.2007 drei Frauen (F1, F2 und F3) den Vertrag mit der P. Als Gegenleistung für ihre Schauspielleistung stehen ihnen nach diesem Vertrag EUR 3.000,00 zu, die von der P bei Ende der Dreharbeiten ausbezahlt werden sollen. Wovon die P das bezahlen soll, ist M vollkommen schleierhaft, es interessiert ihn aber auch nicht sonderlich.
Ärgerlich ist, dass die Schauspielerinnen so gar nicht wie Schulmädchen aussehen, was auch nicht verwundert, da sie alle weit über vierzig Jahre alt sind. M bestellt daher die K am 15.09.2007 ins Studio, damit sie mit etwas Schminke und knappen Kostümchen ein wenig an der Altersschraube dreht. Doch trotz aller Mühe läßt sich das wahre Alter von F1, F2 und F3 kaum vertuschen. Dem Schicksal ergeben dreht M den Film dennoch.
Geschnitten und mit einigen Weichzeichnern nachgebessert ist “Blutjunge Schulmädchen” endlich am 15.01.2008 fertiggestellt. M leiert im Namen der V eine große Vermarktungsaktion an. Auf dem Cover der DVD sowie den Filmplakaten posiert äußerst aufreizend eine weniger als knappbekleidete Schönheit in Schuluniform unter dem Filmtitel. M hat sein letztes Geld für das Erotikmodell zusammengekratzt, damit die potentiellen Käufer in der Erwartung, dass die Schauspielerinnen des Films gleiche Qualitäten besäßen, ihm die DVD aus den Fingern reißen. Leider hat das Modell verschwiegen, dass sie vor drei Tagen, am 20.02.2008 erst sechzehn Jahre alt geworden ist. M ging – zutreffend – davon aus, dass sie wenigstens zwei Jahre älter aussehe.
Kaum ist die DVD am 01.04.2008 im Handel, beschweren sich etliche Kunden bei V über die offensichtliche Diskrepanz von Verpackung und Inhalt der DVD. Keine der Darstellerinnen sei im Schulmädchenalter, so die Käufer, ja noch nicht einmal als Abiturientin mit zwei Ehrenrunden ginge F1, F2 oder F3 durch. Nachdem 100 DVDs zu je EU 25,00 (was der gängige Preis für DVDs mit dem versprochenen Inhalt ist) verkauft sind, bricht der Absatz ein. Keine einzige DVD wird mehr verkauft, so dass M am 01.05.2008 beschließt, das Kapitel Film endgültig zu schließen. Als Trost steckt er das gesamte eingenommene Geld in die Tasche, vertröstet F1, F2 und F3, die noch immer keinen Cent ihrer Gage gesehen haben und verläßt fluchtartig die Stadt, um in Köln ganz neu anzufangen. M geht davon aus, dass ihm das Geld zustehe, schließlich sei die P ja “seine Firma”.
Auf Anraten eines Bekannten beantragt die K am 03.05.2008 für die V das Insolvenzverfahren, da Schulden in Höhe von EUR 10.000,00 bei der Bank aufgelaufen sind, die die V nicht begleichen kann. Außerdem will A endlich das Geld für den Pool haben.
Zu allem Übel fordert Poolboy Bernie (B), den seit seiner Einstellung durch P am 01.11.2007 niemand bezahlt hat, sein versprochenes Fixgehalt von EUR 1.200,00 im Monat ein. Weil er niemanden mehr bei der P erreichen kann, erstattet B am 01.08.2008 Strafanzeige bei der Polizei. In dem Arbeitsvertrag zwischen der P und B hat sich die P unter anderem dazu verpflichtet, den Sozialversicherungsträgern die Aufnahme der Beschäftigung durch P anzuzeigen und die entsprechenden Beiträge abzuführen. M hatte für den Vertrag eine Mustervorlage benutzt, ohne sich diese vorher durchzulesen. Lediglich den Betrag für das Gehalt hatte er handschriftlich eingetragen. Weder am 01.11.2007 noch in der Folgezeit wäre die P in der Lage gewesen, die EUR 1.200,00 monatlich für B aufzubringen.
Strafbarkeit der Beteiligten?
http://www.langeweile.de ???
Nur überschüssige Energie
Referendar und Oberleutnant der Reserve … aha.